Ist alleine die Standzeit eines Fahrzeugs beim Händler vor dem Verkauf ein Mangel? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 20.06.2009

arikel_20_06_09_-_websiteIst alleine die Standzeit eines Fahrzeugs beim Händler vor dem Verkauf ein Mangel?

Hier ist zu differenzieren. Bei Gebrauchtwagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10.03.2009 entschieden, dass eine längere Standzeit grundsätzlich keinen Mangel darstellt, der zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Es komme nach Ansicht des Gerichts bei Gebrauchtwagen darauf an, dass bei dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die längere Standzeit zurückzuführen sind und die gleichartige Fahrzeuge ohne entsprechende Standzeit üblicherweise nicht aufweisen. Das Gericht ist der Ansicht, dass bei fachmännischer Lagerung des Fahrzeugs der Zustand sogar besser sein kann, als der von gleichaltrigen Fahrzeugen ohne Standzeit. Daher muss immer eine Prüfung im Einzelfall erfolgen, ob ein Mangel vorhanden ist, der auf die lange Standzeit zurückgeführt werden kann. Hier spielen auch die Art und der Ort der Aufbewahrung eine Rolle. Bei dem Verkauf eines Fahrzeugs als „Neuwagen“ oder „Jahreswagen“ beurteilt der BGH die Rechtslage jedoch schon seit längerer Zeit anders. Hier sei eine besondere Beschaffenheit des Fahrzeugs vereinbart. Dieses dürfe seit seiner Herstellung bis zur Erstzulassung nicht länger als 12 Monate gestanden haben. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de


Wenn mir ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall einen Ersatzwagen zu einem sog. Unfallersatztarif vermietet, muss er mich dann darauf hinweisen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 06.06.2009

artikel_06_06_09Wenn mir ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall einen Ersatzwagen zu einem sog. Unfallersatztarif vermietet, muss er mich dann darauf hinweisen?

Ja. Der sog. Unfallersatztarif ist meist erheblich höher als ein normaler Mietwagentarif. Somit wird ein Teil der Mietwagenkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oft nicht ersetzt. Diese beruft sich auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten, der sich vor der Anmietung erkundigen muss, ob der Mietpreis angemessen ist. Der Geschädigte würde in diesen Fällen auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleiben. Daher ist der Bundesgerichtshof der Ansicht, dass den Autovermieter eine Aufklärungspflicht trifft. In seinem Urteil vom 25.03.2009 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt und in seinem Leitsatz ausgeführt: „Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären.“ Verletzt der Vermieter seine Aufklärungspflicht besteht eventuell ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten, der dem Anspruch des Vermieters auf die höheren Mietwagenkosten entgegengehalten werden kann. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de


Kann eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer langen Betriebszugehörigkeit unwirksam sein? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 23.05.2009

artikel_23_05_09_-_websiteKann eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer langen Betriebszugehörigkeit unwirksam sein?

Grundsätzlich ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Nur im Ausnahmefall kann auch sofort gekündigt werden. Weiterhin ist bei jeder fristlosen Kündigung eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dort müssen auch die zu Gunsten des Arbeitnehmers sprechenden Faktoren berücksichtigt werden. So hat das Landesarbeitsgericht Hessen am 03.09.08 entschieden, dass selbst eine grobe Beleidigung des Vorgesetzten nicht unbedingt eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitgeber habe zwar ein Interesse daran sich selbst und seine Führungskräfte vor Beleidigungen zu schützen. Es müsse jedoch nach Ansicht der Richter zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass dieser sich glaubhaft entschuldigt habe und es sich um eine einmalige Verfehlung eines langjährigen Mitarbeiters gehandelt habe. Eine lange Betriebszugehörigkeit schützt natürlich nicht umfänglich. Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 01.08.2008 entschieden, dass auch ein langjähriger Mitarbeiter fristgerecht gekündigt werden kann, wenn er wiederholt gegen das betriebliche Rauchverbot verstößt und deswegen auch schon mehrfach abgemahnt wurde. In vielen Fällen lohnt es sich gegen eine Kündigung vorzugehen. Gerade auch im Hinblick auf die weiteren Folgen. So droht bei einer fristlosen Kündigung die Anordnung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur.


Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 09.05.2009

artikel_09_05_09_-_websiteWenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden?

Hier kommt es entscheidend auf den Zeitraum zwischen dem Aufstellen des mobilen Halteverbotsschildes und dem Abschleppen des parkenden Fahrzeuges an. Der Fahrzeughalter darf sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die Parksituation über eine längere Zeit unverändert bleibt, so das VG Köln in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 03.03.08. Die Länge der verhältnismäßigen Schonzeit vom Aufstellen des Halteverbotsschildes bis zum zulässigen Abschleppen wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Die Fristen schwanken von 2 bis 4 Tagen. Es komme nach Ansicht der Gerichte auch darauf an, ob die Sperrung schon vorhersehbar gewesen sei, wie z.B. bei einer Wanderbaustelle. Wie lange vorher die Schilder angebracht wurden, ist von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der die Halteverbotsschilder aufgestellt und dann das Abschleppen veranlasst hat. Fährt man also längere Zeit in den Urlaub und lässt sein Fahrzeug geparkt stehen, sollte man jemanden beauftragen, der regelmäßig kontrolliert, ob das Parken noch erlaubt ist. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de


Welche Konsequenzen drohen beim Wenden an einer Ampelkreuzung? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 25.04.2009

artikel_25_04_09_-_websiteWelche Konsequenzen drohen beim Wenden an einer Ampelkreuzung?

Bei einem ausdrücklichen Wendeverbot droht ein Bußgeld. Allerdings ist auch höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten, wenn kein Wendeverbot besteht. Fährt während des Wendevorgangs ein anderes Fahrzeug auf, so wird nach einer Pressemitteilung des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2008 eine Schadensteilung zwischen dem auffahrenden und wendenden Fahrzeug vorgenommen. Nach Ansicht des Gerichts darf ein Autofahrer im dichten Stadtverkehr an einer ampelgeregelten Kreuzung nur dann auf die andere Fahrbahnseite hinüberwechseln, um seine Fahrt in entgegengesetzer Richtung fortzusetzen (sog. U-Turn), wenn es ihm möglich ist, das beabsichtigte Fahrmanöver dem nachfolgenden Verkehr klar anzukündigen. Ist das nicht der Fall und fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf den Wendenden auf, haftet dieser auch dann in Höhe von 50 Prozent für den entstandenen Schaden, wenn ein „U-Turn“ an der Stelle nicht verboten ist. Grundsätzlich sollten Sie nach einem Verkehrsunfall keine Angaben zum Unfallhergang machen, sondern erst anwaltlichen Rat einholen. Falsche Formulierungen reichen den Versicherungen oft, um eine Haftungsquote zu Ihren Ungunsten zu bilden. Im Prozess lassen sich einmal getätigte Aussagen meist nur schwer korrigieren.


Darf ich mein Motorrad schieben und abstellen, wenn ein Verkehrszeichen Krafträder verbietet? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 11.04.2009

artikel_11_04_09_-_websiteDarf ich mein Motorrad schieben und abstellen, wenn ein Verkehrszeichen Krafträder verbietet?

Ja. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 23.02.2009 entschieden, dass das Verkehrszeichen 260 weder das Schieben von Krafträdern im gesperrten Verkehrsbereich verbiete, noch deren Parken oder Halten. Dies zeige sich durch einen Vergleich mit dem Verbot für Fahrzeuge aller Art. Dieses Verbot gelte ausdrücklich gerade nicht für das Schieben von Fahrrädern und Krafträdern. Daher könne das Zeichen 260, welches das generelle Verbotszeichen nur konkretisiert und einschränkt, nicht das Schieben von Krafträdern verbieten. Dies hätte der Verordnungsgeber sonst ausdrücklich klarstellen müssen. Das OLG widersprach damit der Entscheidung des Amtsgerichts, das den Betroffenen wegen fahrlässigen ordnungswidrigen Verhaltens verurteilt hatte. Dieser hatte sein Motorrad in einem gesperrten Bereich abgestellt und sich dahingehend eingelassen, dass Kraftrad vom Verbotsschild bis zum Abstellplatz geschoben zu haben. Gegen die Verurteilung des Amtsgerichts hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt und Recht bekommen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass man sich mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung durchaus erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen kann.


Verfällt mein Urlaubsanspruch, wenn ich wegen einer lang andauernden Krankheit meinen Jahresurlaub im Kalenderjahr und auch bis zum 31.03. des Folgejahres nicht nehmen kann? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 28.03.2009

artikel_28_03_09_-_websiteVerfällt mein Urlaubsanspruch, wenn ich wegen einer lang andauernden Krankheit meinen Jahresurlaub im Kalenderjahr und auch bis zum 31.03. des Folgejahres nicht nehmen kann?

Nein. Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden, ausnahmsweise bis zum 31.03. des Folgejahres. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaub aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (31.03. des Folgejahres) nicht erfüllt werden kann. Dieser Rechtsprechung ist der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.01.2009 entgegengetreten. Der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr darf auch dann nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig erkrankt ist. Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24.03.2009 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und sich dem EuGH angeschlossen. Allerdings gelten diese Urteile wohl nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen gem. § 3 BUrlG und nicht für Mehrurlaub, der einzel- oder tarifvertraglich vereinbart wurde. Sie sollten zudem darauf achten, dass noch offene Urlaubsansprüche bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Geld abgegolten werden müssen. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht unter www.kanzlei-ewert.de.


Kann jemand wegen der Unterschlagung bzw. dem Diebstahl von Minimalbeträgen fristlos gekündigt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 14.03.2009

artikel_14_03_09_-_websiteKann jemand wegen der Unterschlagung bzw. dem Diebstahl von Minimalbeträgen fristlos gekündigt werden?

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Februar 2009 entschieden, dass auch die Unterschlagung kleinster Beträge zu einer fristlosen Kündigung führen kann. In diesem Fall hatte eine langjährig beschäftigte Kassiererin nach der Überzeugung des Gerichts Leergutbons im Wert von 1,30 Euro zu Unrecht an sich genommen. Nach Ansicht des Gerichts komme es hier nicht auf den Schaden an, der dem Arbeitgeber entstanden ist, sondern auf den durch eine solche Tat entstehenden irreparablen Vertrauensverlust. Diese Entscheidung stieß auf heftige Kritik. Daher lohnt es sich durchaus sich bei einer sog. Bagatellkündigung zur Wehr zu setzen. Dies zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln. Dort hatte eine Mitarbeiterin einer Frischfleischwarentheke eines Warenhauses zwei Haarspangen im Wert von 1,99 Euro an sich genommen, um die vorgeschriebene Diensthaube zu befestigen und diese später nicht bezahlt. Dies rechtfertige keine fristlose Kündigung entschied das Gericht. Nach Meinung der Richter seien Verschuldensgrad und Schadenshöhe in solchen Fällen gegeneinander abzuwägen.


Was versteht man unter einem sogenannten „Augenblicksversagen“ und welche Folgen hat ein solches? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 28.02.2009

artikel_28_02_09_-_websiteWas versteht man unter einem sogenannten „Augenblicksversagen“ und welche Folgen hat ein solches?

Ein Augenblicksversagen kann dazu führen, dass trotz ordnungsgemäßer Messung bei einem Verkehrsverstoß, z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder einem Rotlichtverstoß, ausnahmsweise von einem angeordneten Fahrverbot abgesehen werden kann. Auch wenn das Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, besteht zumindest die Möglichkeit die Folgen für den Betroffenen zu mildern. Von einem Augenblicksversagen wird dann gesprochen wenn das verkehrswidrige Verhalten auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Fahrzeugführer unterlaufen kann. So muss nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe ein auswärtiger Autofahrer auf einer dreispurig ausgebauten Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h rechnen, wenn keine Gründe für eine solche Einschränkung, wie z.B. Baustelle, Belagsmängel oder ähnliches vorhanden sind. Hier ist es Aufgabe Ihres Verteidigers gerade Ihre spezielle Situation darzustellen. Daher sollten Sie vor allem keine Angaben im Anhörungsbogen selber tätigen.


Was ist eine Verdachtskündigung und welche Möglichkeiten gibt es sich zur Wehr zu setzen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 14.02.2009

artikel_14_02_09_-_websiteWas ist eine Verdachtskündigung und welche Möglichkeiten gibt es sich zur Wehr zu setzen?

Bei einer Verdachtskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis obwohl er eine schwere Pflichtverletzung (z.B. Straftat) des Arbeitnehmers nicht nachweisen kann. Allein ein begründeter und dringender Tatverdacht der auf objektiven Tatsachen beruht rechtfertigt die Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier einiges beachten, da ihm schon zugestanden wird, nicht die Pflichtverletzung selbst beweisen zu müssen. So ist der Betriebsrat anzuhören. Weiterhin muss nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17.06.2008 der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen haben. Wenn nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang bestehen, muss der Arbeitgeber die Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnis über ihn haben. Es lohnt sich also durchaus gegen eine Kündigung vorzugehen. Zu beachten ist bei einer Verdachtskündigung, wie bei anderen Kündigungen auch, die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Bei einer fristlosen Kündigung sind zudem die Auswirkungen auf die sozialrechtlichen Ansprüche zu beachten. So droht z.B. eine Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit, wenn der Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht auch unter www.kanzlei-ewert.de

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